Sie haben Schmuck, eine teure Uhr und/oder wertvolle Dokumente in Ihrem Besitz und möchten diese sicher verwahren? Diebe kennen den Standort von Tresoren und Geldkassetten häufig und nehmen diese teilweise bei Diebstählen einfach mit, um sie an andere Stelle seelenruhig zu öffnen. Die Alternative für die sichere Aufbewahrung von Wertgegenständen ist seit jeher das klassische Bankschließfach. Seit dem 01.01.2021 müssen Kreditinstitute und Banken angemietete Schließfächer jedoch dem Finanzamt melden. Was dies genau bedeutet und wie Sie die Meldepflicht umgehen können und Ihre Sachen dennoch in einem Schließfach verwahren können, erfahren Sie hier.
Meldepflicht bei Bankschließfächern – was bedeutet das?
Zur Verhinderung von Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung gilt seit dem 01.01.2021 eine Meldepflicht von Bankschließfächern in Deutschland. Als Schließfach gelten dabei Fächer zur Aufbewahrung von Wertgegenständen. Über den Inhalt des Faches erfahren die Finanzbehörden jedoch (vorerst) nichts. Die Öffnung des Faches kann jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen erfolgen, z.B. wenn beim Verdacht auf schweren Finanzbetrug oder bei Geldwäschedelikten. Ob ein Schließfach auch im Falle einer Privatinsolvenz geöffnet werden darf, um Forderungen von Gläubigern zu begleichen, ist derzeit noch nicht bekannt.
Bankschließfächer sind deutschlandweit Mangelware
Nicht zuletzt wegen der rasant steigenden Inflation entscheiden sich immer mehr Deutsche ihr Vermögen in Sachwerte wie Edelmetalle, hochwertige Uhren oder Kunstgegenstände anzulegen. Die physischen Wertanlagen müssen jedoch sicher vor Einbrechern, Feuer- und Wasserschäden geschützt werden.
Zur sicheren Verwahrung bietet sich entweder ein hauseigener Tresor, oder ein Schließfach an. Tresore sind jedoch nur zu empfehlen, wenn sie ausreichend schwer und hochwertig sind, damit sie von Dieben nicht einfach mitgenommen werden können. Empfehlenswerte Modelle kosten schnell einige tausend Euro und sollten zudem fest ins Mauerwerk integriert sein, damit sie nur mit großem Aufwand entwendet werden können.
Als beliebte und flexible Alternative gilt seit jeher ein Wertfach bei einer Bank. Das Problem hierbei ist nur, dass viele Banken aktuell keine Schließfächer mehr an ihre Kunden vermieten
können, weil schlichtweg bereits alle Fächer belegt sind. Die Nachfrage ist in den letzten zehn Jahren nämlich immer weiter angestiegen. Zudem gilt seit Januar 2021 die oben erwähnte Meldepflicht, weshalb viele Interessenten für Schließfächer sich seither nach Alternativen umsehen.
Anonymes Bankschließfach von privaten Sicherheitsfirmen
Eine zunehmend beliebte Alternative zum Schließfach sind bankenunabhängige Schließfächer. Diese werden häufig von privaten Sicherheitsanbietern eröffnet (zum Teil in ehemaligen Bankfilialen) und bieten durch Mehrfaktor-Authentifizierung und Sicherheitspersonal zum Teil noch höhere Sicherheitsstandards als in Bankfilialen. Zudem lässt sich die Versicherungssumme bei privaten Anbietern meist flexibel nach Kundenwunsch anpassen.
Der besondere Unterschied im Vergleich zum Fach bei der Bank ist jedoch, dass es keine Meldepflicht bei bankenunabhängigen Schließfächern gibt. Die Finanzbehörden erfahren in diesem Fall also nichts darüber, dass sie ein Fach angemietet haben. Wem die Meldepflichalso ein Dorn im Auge ist, der kann nun bei zahlreichen Anbietern in Deutschland eine Alternative dazu anmieten.
Fazit
Wem die Sicherheit seiner Wertgegenstände am Herzen liegt und auch im Urlaub keine Angst vor Dieben, Brandschäden und Co. haben will, für den ist das Schließfach zur Verwahrung die beste Möglichkeit. Durch die bestehende Meldepflicht sind Banken jedoch seit Januar 2021 dazu verpflichtet, jede Schließfachanmietung den Finanzbehörden mitzuteilen. Wer die Meldepflicht umgehen möchte, sollte die Anmietung eines bankenunabhängigen Schließfaches in Erwägung ziehen.